Swisslifter Sicherheits Check

Wir betreuen Gabelstapler sämtlicher Herstellermarken.

Sind Ihre Stapler und Lagertechnikgeräte fachgerecht gewartet?

Wir führen den jährlichen Swisslifter-Sicherheitscheck gemäss VUV-, EKAS Richtlinien und Gesetzen für alle Marken und Hersteller vor Ort durch. Ob bei Elektrostapler oder Dieselstapler, bei Vierwegestapler oder Geländestapler oder Reachstacker, wir führen den Sicherheitscheck bei allen Staplertypen durch.

Gemäss Richtlinien VUV und EKAS sind Sie angehalten einmal pro Jahr einen Service inklusive Sicherheitscheck von einem zertifizierten Fachunternehmen durchzuführen. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie einen Bericht über den Zustand Ihrer Hubstapler.

Werden keine Mängel festgestellt, erhalten Sie das Zertifikat für die einwandfreie, sicherheitsrelevante Einsatzfähigkeit Ihres Gabelstaplers. Den Stapler kennzeichnen wir mit der offiziellen swisslifter-Vignette. Sollte Ihr Gabelstapler Mängel aufweisen, erhalten sie einen Reparaturvorschlag.

So halten Sie Ihre Stapler, Förder- und Lagertechnik-Geräte in fachgerechtem und einwandfreiem Zustand. Damit verfügen Ihre Flurförderzeuge über die gültigen Sicherheitswartungen gemäss SUVA.


Gesetzliche Grundlage:

In der Schweiz ist gemäss der Unfallverhütungsverordnung (nach EKAS Richtlinien und VUV Art. 32b), eine fachgerechte Instandhaltung zu garantieren und zu dokumentieren.

1. Ar­beits­mit­tel sind ge­mä­ss den An­ga­ben des Her­stel­lers fach­ge­recht in Stand zu hal­ten. Da­bei ist dem je­wei­li­gen Ein­satz­zweck und Ein­satzort Rech­nung zu tra­gen. Die In­stand­hal­tung ist zu do­ku­men­tie­ren.

2. Ar­beits­mit­tel, die schä­di­gen­den Ein­flüs­sen wie Hit­ze, Käl­te und kor­ro­si­ven Ga­sen und Stof­fen aus­ge­setzt sind, müs­sen nach ei­nem zum Voraus fest­ge­leg­ten Plan re­gel­mäs­sig über­prüft wer­den. Ei­ne Über­prü­fung ist auch vor­zu­neh­men, wenn aus­ser­ge­wöhn­li­che Er­eig­nis­se statt­ge­fun­den ha­ben, wel­che die Si­cher­heit des Ar­beits­mit­tels be­ein­träch­ti­gen könn­ten. Die Über­prü­fung ist zu do­ku­men­tie­ren.

Ist eine fachgerechte Instandhaltung zu garantieren und zu dokumentieren

  • Instandhaltung beinhaltet Inspektion (= Vergleich Ist- mit Sollzustand) Wartung (= Erhaltung des Sollzustands) und
  • Instandsetzung (= Wiederherstellung des Sollzustands)
  • Die "Angaben des Herstellers" sind "den zum Arbeitsmittel gehörenden Anleitungen", also der Betriebsanleitung, zu entnehmen
  • Ferner ist "die Instandhaltung nach den Regeln der Technik so durchzuführen, dass der sichere Zustand erhalten bleibt"
  • Und schliesslich "muss" die Instandhaltung von entsprechend ausgebildeten Personen durchgeführt werden Aus der Dokumentation muss ersichtlich sein: "Wer, was, wann in Stand gehalten hat"

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